Die Beschwerden über den sich häufenden "Hundekot" auf den Straßen, Gehwegen und in den Parks nehmen zu. Die Burgstädter Bürger sind verärgert und das zu Recht.
Aus diesem Grund wurden Vorkehrungen zur Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung in unserer Stadt eingeleitet. Dazu wurden in der Vergangenheit im Stadtgebiet Hundetoiletten an den nachfolgend genannten Standorten aufgestellt:
- auf dem Brühl,
- August-Bebel-Straße (Promenade),
- auf dem Markt,
- auf dem Rathausvorplatz,
- am Kirchplatz (hinter der Kirche),
- am Parkplatz Friedrich-Marschner-Straße,
- an der Chemnitzer Straße vor dem Altenpflegeheim,
- auf der Hundewiese im Wettinhain,
- am Zugang Wettinhain (Hainstraße),
- an der Lindenstr./Am Stadion,
- Dr.-Roth-Str.,
- an der Friedhofstraße (nähe Friedhof),
- an der Straße der Dt. Einheit (Nähe Fachmarktcenter),
- Friedrich-Marschner-Str. (Höhe Kita) sowie
- an der K.-Mauersberger-Str. Parkplatz Anger aufgestellt.
Die Hundetoiletten dienen als Tütenspender und gleichzeitig als Abfallbehälter. An den beiden Seiten des Behälters befinden sich die kleinen Abfalltüten, welche mit einem einfachen Handgriff durch Abreißen entnommen werden können. Diese Tüte wird als Handschuh zum Aufnehmen der Exkremente benutzt. Anschließend ist sie zu verknoten und in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen.
Der Erfolg des Projektes ist natürlich abhängig von Ihrer Bereitschaft als Hundehalter bzw. Hundeführer, die Verunreinigung selbst zu entfernen und somit das Angebot seitens der Stadt zu nutzen. Eine Verpflichtung zur Beseitigung besteht aufgrund der Polizeiverordnung der Stadt Burgstädt. Jegliche Missachtung kann mit einer Geldbuße in Höhe bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Was haben Sie als Halter bzw. Führer eines Hundes bei Spaziergängen im Stadtgebiet, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, bei größeren Menschenansammlungen, in den Wäldern und in Natur- und Landschaftsschutzgebieten zu beachten:
Als Hundehalter bzw. -führer haben Sie die Pflicht dafür zu sorgen, dass Ihr Hund weder andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt noch gefährdet.
In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen z.B. im Wettinhain, im gesamten Stadtgebiet Burgstädt und bei größeren Menschenansammlungen z.B. während des Stadtfestes, Weihnachstmarkt, Stadtadvent, gilt eine generelle Anleinpflicht. Die Möglichkeit, Ihren Hund ohne Leine laufen zu lassen, besteht auf der entsprechend gekennzeichneten Hundewiese im Wettinhain nähe Großantennenanlage am Taurastein.
Außerdem hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass sein Hund im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine für die Aufsicht des Hundes geeignete Person herumläuft. Als geeignet wird die Person angesehen, der der Hund insbesondere auf Zuruf gehorcht und die zum Führen des Hundes körperlich in der Lage ist.
Ihr Hund darf nicht unbeaufsichtigt in den Wäldern herumstöbern, da die meisten Hunde ihrem natürlichen Jagd- und Hetztrieb folgen. Die Jäger sind berechtigt gemäß Sächsischem Landesjagdgesetz einen wildernden und hetzenden Hund abzuschiessen, da von diesem Tier eine Gefährdung für das im Wald lebende Wild und seinem Nachwuchs ausgeht.
In Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist das Mitführen von Hunden und anderen Tieren in den dafür geltenden Gesetzen und Verordnungen geregelt. Näheres dazu erfahren Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen.
Mit diesen Hinweisen möchten wir an alle Hundehalter bzw. -führer der Stadt Burgstädt appellieren und um Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger bitten.
Für die Klärung weiterer Fragen zum Thema stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verfügung.