Wichtige Hinweise zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen!
Entsprechend der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) vom 25.09.1994 sind die pflanzlichen Abfälle aus gärtnerischer Nutzung grundsätzlich
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Landratsamtes Mittelsachsen, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Ref. Abfallrecht und Bodenschutz, zur Verfügung. Hauptsitz Freiberg: Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg, Tel. 03731/799-4027 oder 03731/799-4140.
Nur wer nicht in der Lage ist die pflanzlichen Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken in der genannten Form zu verwerten oder zu entsorgen kann diese entsprechend der Pflanzenabfallverordnung ausnahmsweise verbrennen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Hier ein Beispiel, was und wie nicht verbrannt werden sollte!
Abbrennen offener Feuer (Lager- und Brauchtumsfeuer)Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes (§ 16 Polizeiverordnung Burgstädt). Die Erteilung einer Erlaubnis, ein Lager- oder Traditionsfeuer abzubrennen ist mit Auflagen verbunden. U.a. dass die Feuerstelle mit der Freiwilligen Feuerwehr abzustimmen ist oder das unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse die Genehmigung vom Ordnungsamt zurück genommen werden kann.Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenpflichtig; an Kosten werden 25,00 Euro festgesetzt.