In Ausnahmefällen kann das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular durch eine volljährige Vertrauensperson Ihrer Wahl abgegeben werden. Diese benötigt dazu Ihre Vollmacht zur Anmeldung und muss sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Außerdem muss der Personalausweis der zuziehenden Personen, zur Aufbringung des Adressaufklebers, vorgelegt werden.
Die Abänderung der Daten auf dem Personalausweis übernimmt das zuständige Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes.
Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet werden. Die Geburtenmitteilung erfolgt automatisch vom Standesamt an das Einwohnermeldeamt.
Bitte beachten Sie, dass es durch die Verletzung der Meldepflicht zu Problemen z.B. bei der Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle sowie bei der Zustellung von amtlichen Dokumenten wie z.B. Wahlbenachrichtigung kommen kann.