Die Stadtverwaltung Burgstädt ist für die Einwohner der Stadt Burgstädt und der Gemeinden Mühlau und Taura zuständig.
Inhaltsbereich
Ummeldung einer Wohnung
Ansprechpartner/in
Sarah Uhlig![]() | |
Rathaus Brühl 1 09217 Burgstädt Telefon: 03724 63-162 Telefax: 03724 63-174 | |
Karla Schäfer![]() | |
Rathaus Brühl 1 09217 Burgstädt Telefon: 03724 63-161 Telefax: 03724 63-174 | |
Steffi Stemmler![]() | |
Rathaus Brühl 1 09217 Burgstädt Telefon: 03724 63-163 Telefax: 03724 63-174 |
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Wer innerhalb der Stadt Burgstädt, der Gemeinde Taura und Gemeinde Mühlau umzieht, hat sich binnen 14 Tagen im Einwohnermeldeamt der Stadt Burgstädt umzumelden.
Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vorhandene Ausweisdokumente (Pass, Personalausweis etc.)
- Wohnungsgeberbestätigung (seit 01.11.2015 erforderlich)
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Ummeldung erfolgt in der Regel sofort.
Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013 (i.g.F.)
Was sollte ich sonst noch wissen?
Ist eine persönliche Vorsprache nicht möglich, können Sie eine dritte Person dazu bevollmächtigen Sie umzumelden. Diese Person benötigt zur Ummeldung Ihre Vollmacht, das ausgefüllte und unterschriebene Ummeldeformular und Ihren Ausweis.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) wird ebenfalls eine Vollmacht benötigt. Es genügt, wenn ein volljähriges Familienmitglied mit den erforderlichen Unterlagen der mitziehenden Familienmitglieder im Meldeamt vorspricht.
Bemerkungen
Bitte beachten Sie, dass es durch die Verletzung der Meldepflicht zu Problemen z.B. bei der Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle sowie bei der Zustellung von amtlichen Dokumenten wie z.B. Wahlbenachrichtigung kommen kann.