Des weiteren finden Sie in nachfolgend aufgeführten Straßen weitere gebühren- freie, zum Teil zeitbegrenzte Park- möglichkeiten.
Die Höchstparkdauer beträgt max. 2 Std.
- Dr.-Robert-Koch-Straße
- Am Lindengarten
- August-Bebel-Straße
- Robert-Gärtner-Straße
- Friedrichstraße
- Friedrich-Marschner-Straße
- Straße der Deutschen Einheit
- Marienstraße
- Rochlitzer Straße
- Chemnitzer Straße
Der Innenstadtbereich mit dem Markt und dem Brühl einschließlich der Zufahrtsstraßen (Neugasse, Obergasse, Gustav-Wolf-Straße) und der Ausfahrtstraßen (Kantor-Meister-Straße, Herrenstraße) gehören zum verkehrsberuhigten Bereich, so dass hier nur in den gekennzeichneten Flächen das Parken erlaubt ist.