Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung am 8. Januar 2021 eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die Kontaktbeschränkungen wurden verschärft: In Sachsen darf ein Haushalt nur noch eine weitere Person treffen. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.
Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html.