1992 wurde deshalb das „1. Sanierungsgebiet Burgstädt Altstadt“ in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung - Städtebauliche Sanierungs- & Entwicklungsmaßnahmen - aufgenommen. Die zentralen Ziele waren der Erhalt des stadtbildprägenden mittelalterlichen Stadtkerns und die Beseitigung der städtebaulichen Missstände und strukturellen Schwächen im Stadtzentrum. Besonders bauliche und funktionelle Mängel der Gebäudesubstanz, des öffentlichen Raumes und der infrastrukturellen Gegebenheiten prägten das innerstädtische Bild und sollten reduziert werden.
Insgesamt flossen aus dieser Förderung Gelder in Höhe von rund 14,5 Mio. EUR, die sich in 2/3 Bund- und Landesmittel und 1/3 kommunalen Eigenanteil aufgliederten. So konnten auf Basis vorbereitender Konzepte und Planungen eine Vielzahl an kommunalen und privaten Ordnungs- sowie Baumaßnahmen durchgeführt werden. An öffentlichen Gebäuden wurden z.B. das Rathaus, das Heimatmuseum einschließlich Seigerturm und die Historische Arztpraxis Dr.-Robert-Koch-Straße 40 modernisiert und instandgesetzt.
Im privaten Bereich konnten über 150 Eigentümer bei der Sicherung und Sanierung ihrer Gebäude mit Fördermitteln unterstützt werden. Die umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, darunter auch eine Vielzahl an denkmalgeschützten Häusern, haben wesentlich zur Aufwertung des innerstädtischen Raumes und zur Stärkung der Wohnfunktion im Stadtzentrum beigetragen. So konnte der Sanierungsrückstau Anfang der 90er Jahre gemindert und die gewachsenen städtebaulichen Strukturen gestärkt werden. Zusätzlich zur Förderung von privaten Sanierungsmaßnahmen wurden die Eigentümer bei dem Rückbau von Hintergebäuden und Nebenanlagen unterstützt, um die zum Teil starke Überbauung der Grundstücke in den Blockinnenbereichen abzubauen.
Ein weiteres wesentliches Entwicklungsziel lag in der Neugestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raumes und der Verkehrswege. So wurden der Marktplatz und der Brühl grundhaft ausgebaut, PKW-Stellplätze angelegt, Sitzbereiche geschaffen und die Gehwege saniert. Erschließungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der verkehrlichen Infrastruktur und Beseitigung der schlechten Straßenzustände wurden im gesamten Stadtkern realisiert (z.B. August-Bebel-Straße, Dr.-Robert-Koch-Straße, Marienstraße). Der Ausbau erfolgte im Stadtkern vorrangig mit Granitpflaster, wobei sich am historischen Erscheinungsbild der Altstadt orientiert wurde.
Mit Ende des Durchführungszeitraumes und Abrechnung des Sanierungsgebietes ergibt sich für die Stadt Burgstädt die Verpflichtung zur Aufhebung der Satzungen und Erhebung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch. Danach hat jeder Eigentümer eines im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks einen Ausgleichsbetrag, welcher der sanierungsbedingten Erhöhung des Bodenwertes entspricht, zu zahlen. Der zu ermittelnde Ausgleichsbetrag berechnet sich aus der Differenz aus dem sogenannten „Anfangswert“ des Grund und Bodens, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre und dem sogenannten „Endwert“ des Grund und Bodens, der sich aus der tatsächlichen und rechtlichen Neuordnung des festgelegten Sanierungsgebietes ergibt.
Im Vorfeld wurde den Eigentümern im Sanierungsgebiet die Ablösung des Ausgleichsbetrages im Rahmen einer Ablösevereinbarung ermöglicht. Dazu hat der Stadtrat der Stadt Burgstädt 2013 die Satzung über die Erhebung und Ablösung von Ausgleichsbeträgen im „1. Sanierungsgebiet Burgstädt Altstadt“ beschlossen. Insgesamt wurde mit 97% der Eigentümer im Sanierungsgebiet eine Vereinbarung abgeschlossen. Durch umfangreiches Ausnutzen der Bagatellregelung wurde damit weitestgehend vermieden, dass Eigentümer in der Altstadt Ausgleichsbeträge zahlen mussten.
Nach Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Burgstädt erfolgt im Anschluss durch den Gutachterausschuss des Landkreises Mittelsachsen die Ermittlung von grundstücksgenauen Einzelgutachten der noch nicht im Sanierungsgebiet abgelösten Ausgleichsbeträge, also der bisher nicht erreichten 3% der Eigentümer im Sanierungsgebiet. Die Wertsteigerung des Bodens wird aufgrund der im Gebiet durchgeführten Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ermittelt. Nach Bestätigung der Gutachten durch den Gutachterausschuss des Landkreises Mittelsachsen erfolgt die Erstellung von Bescheiden durch die Stadt (Bescheidverfahren nach § 154 Abs.4 BauGB).
Weiterhin erfolgt nach Aufhebung der Satzung die kostenfreie Löschung der Sanierungsvermerke in den Grundbüchern. Mit Klärung der noch offenen 3% Ausgleichsbeträgen und Löschung der Sanierungsvermerke ist dann das fast 30jährige „1. Sanierungsgebiet Burgstädt Altstadt“ beendet.
Im Rahmen von Stadtumbaugebieten besteht auch weiterhin die Möglichkeit, dass öffentliche und private Grundstücks- und Immobilieneigentümer staatliche Förderungen im definierten Fördergebiet beziehen. Burgstädt hat derzeit zwei Stadtumbaugebiete.
Wenn Sie Fragen zu diesen Fördermöglichkeiten haben, sprechen Sie mich an oder wenden Sie sich an Frau Dominique Dörfler, E-Mail: DDoerfler@wgs-sachsen.de.
Ihr Bürgermeister
Lars Naumann