Gemäß § 5a Abs. 3 Satz 2 der Corona-Schutz-Verordnung ist zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Inanspruchnahme der Notbetreuung das unten stehende Formular zu verwenden. Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, können das unten stehende Formblatt bis zum Dienstag, 15. Dezember in der Schule oder der Einrichtung der Kindertagesbetreuung einreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Sachsen
www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.
Informationen und das Formular für die Notbetreuung finden Sie nachfolgend:
Wer darf die Notbetreuung in Anspruch nehmen?
Antrag auf Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen ab 14.12.2020