Leider hat letzteres in den vergangenen Jahren zwischen Mühlau und Burgstädt zugenommen und so wurde die Zusammenarbeit zunehmend geprägt von Misstrauen und Uneinigkeiten.
Mit der Gemeinde Taura hingegen funktioniert das Zusammenleben gut und wir konnten in den letzten Jahren eine positive Entwicklung spüren. Natürlich ist es nicht immer einfach, wenn zwei politisch selbstständige Kommunen dieselbe Verwaltung haben. Aber mit dem notwendigen Respekt und gegenseitigem Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung sowie die Arbeit des Gemeindesrates kann hier ein positives Resümee gezogen werden.
Doch wie verhält man sich in einer Ehe, die man nicht scheiden kann?
Der Gesetzgeber hat zwar erkannt, dass Verwaltungsgemeinschaften keine Zukunftsperspektive haben und die Bildung neuer Verwaltungsgemeinschaften per Gesetz ausgeschlossen. Jedoch gibt es aus heutiger Sicht keine realistische Option, bestehende Verwaltungsgemeinschaften wieder aufzulösen, so dass beide Gemeinden ihre ursprüngliche Selbstständigkeit erhalten.
Trotzdem hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung im November einstimmig dafür ausgesprochen, dass der Bestand und die Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit Burgstädt-Mühlau auf den Prüfstand gestellt werden soll. Insbesondere soll dabei die Gemeinschaftsvereinbarung beleuchtet werden, welche Art und Umfang der Zusammenarbeit regelt.
Ziel ist es, unter Beibehaltung der Selbstständigkeit der Gemeinden, die zuverlässige Erledigung aller Aufgaben sicherzustellen sowie eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit zu fokussieren.
Um dies zu erreichen wurden bereits Gespräche mit der Gemeinde Mühlau aufgenommen. Nach erfolgter Bürgermeisterwahl in Mühlau im März/April 2021 gilt es dann voraussichtlich ab Mai mit den Rechtsaufsichtsbehörden ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, welche Optionen bestehen. Wir wollen nicht das gegenseitige Unglück sondern gemeinsam erstreiten, dass sowohl Mühlau als auch Burgstädt ihr Glück finden – möglichst losgelöst voneinander.
Darüber hinaus hatte der Stadtrat den Beschluss gefasst, die Schulträgerschaft für die Heinrich-Heine-Grundschule in Mühlau zu kündigen und somit diese Verantwortung wieder auf die Gemeinde Mühlau zu übertragen. Die Stadt Burgstädt hat als Schulträger im Rahmen des Digitalpaktes Fördermittel für die Gemeinde Mühlau beantragt und auch bestätigt bekommen. Um diese nicht zu gefährden soll die Kündigung zum Ende des Schuljahres 2021/2022 erfolgen. Unser Anliegen ist hier, dass bei aller Uneinigkeit und Diskussion zwischen der Gemeinde Mühlau und der Stadt Burgstädt den Schülerinnen und Schülern der Grundschule Mühlau sowie deren Familien keine Nachteile entstehen sollen. Sie sollen genauso aus den Mitteln des Digitalpaktes profitieren können, wie alle anderen Schülerinnen und Schüler in der Verwaltungsgemeinschaft.
Über den aktuellen Stand bei der Umsetzung des Digitalpaktes in den Grundschulen sowie der Diesterwegoberschule werde ich Sie in einem der nächsten Artikel informieren.
Ihr Bürgermeister
Lars Naumann