Sie möchten im Ausland heiraten? Dann benötigen Sie hierfür in sehr vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.
Bei der Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses prüft der Standesbeamte, ob zwischen den beiden Eheschließenden nach deutschem Recht auch keine Ehehindernisse bestehen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes. Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf mehrsprachigem Formular ausgestellt und ist sechs Monate gültig.


