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Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

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Ines HofmannStandort anzeigen
SGL Bürgerservice / StandesbeamtinAmt / Bereich
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Rathaus
Brühl 1
09217 Burgstädt
Telefon: 03724 63128
Telefax: 03724 63129
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Sie möchten im Ausland heiraten? Dann benötigen Sie hierfür in sehr vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. 

Bei der Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses prüft der Standesbeamte, ob zwischen den beiden Eheschließenden nach deutschem Recht auch keine Ehehindernisse bestehen. 

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes. Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf mehrsprachigem Formular ausgestellt und ist sechs Monate gültig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn beide Partner Deutsche sind und in Deutschland geboren wurden:

  • Personaldokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand (vom Hauptwohnsitz) - erhältlich im Wohnsitzmeldeamt
  • beglaubigte/-r Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtsregister (keine Geburts- oder Abstammungsurkunde) - erhältlich beim Standesamt am Geburtsort
  • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung, falls einer der Eheschließenden am Tag der Anmeldung nicht im Standesamt anwesend sein kann

Falls Sie bereits verheiratet oder verpartnert waren:

  • urkundlicher Nachweis zur Vorehe (z.B. Eheurkunde, Familienbuch oder Eheregister)
  • Nachweis zu Auflösung der Vorehe (z.B. rechtskräftige Scheidung, Auflösungsvermerk auf Eheurkunde/-register oder Sterbeurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweis zur Namensänderung (z.B. nach Wiederannahme des Geburtsnamens)

Falls Sie im Ausland wohnen, muss die Abmeldebestätigung vom deutschen Wohnsitz vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Deutschen: 65,00 Euro
  • Die Gebühr erhöht sich, wenn ausländisches Recht zu beachten ist, je zu beachtendes ausländisches Recht um: 35,00 €

Die Entrichtung der Gebühren erfolgt sofort bei Antragstellung und ist bar oder per EC-Karte möglich. 

Anträge / Formulare

Im Standesamt Burgstädt arbeiten wir ausschließlich mit elektronischen Formularen. Nach Erfassung der notwendigen Angaben und Personalien erfolgt der Ausdruck zur Unterschrift.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sprechen Sie uns bitte persönlich an. Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse können wir hier nicht alle Möglichkeiten erläutern.

Bitte beachten Sie, dass bei Vorlage ausländischer Dokumente diese gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation) oder einer Echtheitsüberprüfung durch die zuständigen Stellen für ihre Anerkennung benötigen. Des Weiteren sind fremdsprachige Dokumente mit einer deutschen Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer vorzulegen.

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