Einem Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann auf Antrag des gesetzlichen Vertreters ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Unabhängig vom Alter sind Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Für Kinder wird in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt. Bei Auslandsreisen in bestimmte Länder ist bei Grenzübertritt jedoch auch für Kinder unter 12 Jahren die Vorlage eines Dokuments erforderlich.
Eine persönliche Vorsprache des Kindes ist im Rahmen eines Identitätsabgleiches zwingend erforderlich.