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Beantragung eines Personalausweises

zuklappenAnsprechpartner/in
Karla Schäfer (1. Sachbearbeiterin)Standort anzeigen
MeldewesenAmt / Bereich
HauptamtBürgerserviceMeldeamt/ Gewerbeamt
Rathaus
Brühl 1
09217 Burgstädt
Telefon: 03724 63-161
Telefax: 03724 63-174
E-Mail:
Christina Watzlawik
Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt / stellv. Sachbearbeiterin GewerbeAmt / Bereich
HauptamtBürgerserviceMeldeamt/ Gewerbeamt
Telefon: 03724 63-162
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Personalausweis ist das geeignete Dokument, für die Abwicklung von Rechtsgeschäften des täglichen Lebens und zur Vorlage bei Behörden. Personen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht und müssen einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig. Der vorläufige Personalausweis ist ein Ersatzdokument und besitzt eine Gültigkeit von 3 Monaten.

Verfahrensablauf

Die Beantragung eines Personalausweises erfordert wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung eine persönliche Vorsprache.

Die Abholung des Personalausweises kann nur in begründeten Ausnahmefällen mit einer extra dafür vorgesehenen Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Stadtverwaltung Burgstädt ist zuständig für die Einwohner der Stadt Burgstädt, die Gemeinde Mühlau und die Gemeinde Taura.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den vorläufigen Personalausweis:

  • ein Dokument (Ausweis oder Reisepass) und
  • eine Geburts- oder -Heiratsurkunde auf Anforderung

Für den Personalausweis:

  • ein Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) und
  • eine Geburts- oder Heiratsurkunde auf Anforderung

Seit dem 01. Mai 2025 sind grundsätzlich nur noch elektronische biometrische Passbilder zulässig. Diese können während der Servicezeiten der Stadtverwaltung Burgstädt direkt vor Ort im Bürgerbüro am Fototerminal erstellt werden. Das digitale Foto wird vom Fototerminal sofort ins Meldeamt übertragen und bleibt dort 48h verfügbar.

Diese Lichtbilder können für mehrere Dokumentenanträge genutzt werden, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Das elektronische biometrische Passbild können Sie auch bei einem zertifizierten Drittanbieter, wie zum Beispiel einem Fotografen und in Drogeriemärkte (z.B. dm) angefertigt werden. Über einen QR-Code werden diese Bilder dann durch das Meldeamt abgerufen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dokumente auch zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu sechs Monate ab Erstellung des Fotos) zu beantragen.

Welcher Fotograf in Ihrer Nähe zertifiziert ist, erfahren Sie unter www.e-passfoto.de.

Wie das biometrietaguliche Passfoto aussehen muss, können Sie der Foto-Mustertafel entnehmen (siehe unten - Dokumente).

Welche Gebühren fallen an?

vorläufiger Personalausweis: 10,00 €;
Personalausweis unter 24 Jahre: 27,60 €;
Personalausweis ab 24 Jahre: 46,00 €
eID-Karte: 37,00 €   
digitales Lichtbild direkt vor Ort (Bürgerbüro): 6,00 €   
Direktversand (optional): 15,00 €      

Bearbeitungsdauer

vorläufiger Personalausweis: ca. 1 Woche
Personalausweis: ca. 2 bis 3 Wochen

Mit der Option "Direktversand" können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persön­lich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. 

Weitere Informationen können Sie der Handreichung (siehe unten - Dokumente) entnehmen.

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz

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