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Beantragung eines Reisepasses

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Karla Schäfer (1. Sachbearbeiterin)Standort anzeigen
MeldewesenAmt / Bereich
HauptamtBürgerserviceMeldeamt/ Gewerbeamt
Rathaus
Brühl 1
09217 Burgstädt
Telefon: 03724 63-161
Telefax: 03724 63-174
E-Mail:
Christina Watzlawik
Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt / stellv. Sachbearbeiterin GewerbeAmt / Bereich
HauptamtBürgerserviceMeldeamt/ Gewerbeamt
Telefon: 03724 63-162
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland, in besonderen Fällen durch Vorlage eines vorläufigen Passes der Bundesrepublik Deutschland genüge getan. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beträgt die Gültigkeit der Pässe 6 Jahre, nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Wird ein Pass kurzfristig benötigt, können Sie einen Expressreisepass beantragen, nur in Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit ein Jahr) beantragt werden.

Verfahrensablauf

Die Beantragung eines Reisepasses erfordert wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung eine persönliche Vorsprache.

Die Abholung des Reisepasses kann in begründeten Ausnahmefällen mit einer formlosen Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. 

Zuständige Stelle

Die Stadtverwaltung Burgstädt ist zuständig für die Einwohner der Stadt Burgstädt, der Gemeinde Mühlau und der Gemeinde Taura.

Welche Unterlagen werden benötigt?

vorläufiger Reisepass:

  • ein Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass), 
  • eine Geburts- oder Heiratsurkunde auf Anforderung;
  • Glaubhaftmachung der Reise durch geeignete Unterlagen 

Biometriereisepass:

  • ein Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass),
  • eine Geburts- oder Heiratsurkunde auf Anforderung

Seit dem 01. Mai 2025 sind grundsätzlich nur noch elektronische biometrische Passbilder zulässig. Diese können während der Servicezeiten der Stadtverwaltung Burgstädt direkt vor Ort im Bürgerbüro am Fototerminal erstellt werden. Das digitale Foto wird vom Fototerminal sofort ins Meldeamt übertragen und bleibt dort 48h verfügbar.

Diese Lichtbilder können für mehrere Dokumentenanträge genutzt werden, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Das elektronische biometrische Passbild können Sie auch bei einem zertifizierten Drittanbieter, wie zum Beispiel einem Fotografen und in Drogeriemärkte (z.B. dm) angefertigt werden. Über einen QR-Code werden diese Bilder dann durch das Meldeamt abgerufen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dokumente auch zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu sechs Monate ab Erstellung des Fotos) zu beantragen.

Welcher Fotograf in Ihrer Nähe zertifiziert ist, erfahren Sie unter www.e-passfoto.de.

Wie das biometrietaguliche Passfoto aussehen muss, können Sie der Foto-Mustertafel entnehmen (siehe unten - Dokumente).

Welche Gebühren fallen an?

vorläufiger Reisepass: 26,00 €

Biometriereisepass 32|48 Seiten:
bis 24. Lebensjahr: 37,50 € | 59,50 € (6 Jahre Gültigkeit)
ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 € | 92,00 € (10 Jahre Gültigkeit)

Expressreisepass 32|48 Seiten:
bis 24. Lebensjahr: 69,50 € | 91,50 € (6 Jahre Gültigkeit)
ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 € | 124,00 € (10 Jahre Gültigkeit)

digitales Lichtbild direkt vor Ort (Bürgerbüro): 6,00 €

Direktversand (optional): 15,00 €

Bearbeitungsdauer

vorläufiger Reisepass: ca. 1 Woche
Biometriereisepass: ca. 8 Wochen

Mit der Option "Direktversand" können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persön­lich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. 

Weitere Informationen können Sie der Handreichung (siehe unten - Dokumente) entnehmen.

Rechtsgrundlage

Passgesetz

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