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Beglaubigung von Dokumenten

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Allgemeine Informationen

Eine amtliche Beglaubigung wird nur für die Fälle vorgenommen, in denen das Original von einer Behörde ausgestellt wurde bzw. die Beglaubigung bei einer Behörde vorgelegt werden soll. 

Bei der Beglaubigung von Abschriften/Kopien wird die Übereinstimmung von Original und Abschrift/Kopie bestätigt. 

Die Unterschriftsbeglaubigung hingegen bestätigt, dass der Unterzeichnende die Unterschrift vor dem Sachbearbeiter  vollzogen oder anerkannt hat. Es wird keinesfalls die Richtigkeit von Angaben in einem Text oder Ähnlichem anerkannt. 

Die Befugnis zur Beglaubigung einer Unterschrift besteht nur, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das zu beglaubigende Dokument ist im Original und in Kopie vorzulegen. 

Welche Gebühren fallen an?
  • 0,50 € / Seite, mindestens 5,00 € pro Beglaubigung für Urkunden/Dokumente, die die Stadt Burgstädt selbst hergestellt hat
  • 1,50 € / Seite, mindestens 10,00 € für die Beglaubigung von Urkunden/Dokumenten, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache verfasst sind
  • 0,75 € / Seite, mindestens 10,00 € für alle anderen Beglaubigungen
  • 10,00 € für die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens 

Die anfallenden Gebühren sind bar oder mit EC-Karte direkt vor Ort zu entrichten.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Amtliche Beglaubigungen sind von öffentlichen Beglaubigungen abzugrenzen. 

Für öffentliche Beglaubigungen wird in der Regel die für die Beglaubigung zuständige Stelle gesetzlich vorgegeben, wie z.B. Vorsorgevollmachten (Betreuungsbehörde oder Notar), Erbschein (Notar), Eintragung im Grundbuch (Notar) oder Personenstandsurkunden (Standesamt). 

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