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Denkmalschutz


Allgemeine Informationen

Das Referat ist Teil der unteren Bauaufsichtsbehörde. Zudem ist das Referat die untere Denkmalschutzbehörde und damit für den Landkreis Mittelsachsen mit Ausnahme der Stadt Freiberg zuständig. Im Rahmen dieser Aufgaben wird über Genehmigungsanträge und Zustimmungen zu Maßnahmen im Baugenehmigungsverfahren an Kulturdenkmalen entschieden. Es werden Feststellungsbescheide über die Eigenschaft als Kulturdenkmal bearbeitet und Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen angeordnet. Die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen sowie die Beratung von Denkmaleigentümern und die Beteiligung im Rahmen Träger öffentlicher Belange sind weitere Aufgaben.

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