Gewerbeanmeldung
Anmelden eines Gewerbes in der Stadt Burgstädt
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies gleichzeitig der für den Ort zuständigen Behörde anzeigen. Als Beginn eines Gewerbes ist auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf oder Pacht) sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform relevant. Die Verlegung eines Betriebes aus einer anderen Stadt/Gemeinde in den Bereich der Anmeldebehörde ist ebenfalls als Neuerrichtung anzumelden und in der anderen Stadt/Gemeinde abzumelden.
Hinweise
Die Anzeige sollte möglichst persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung erfolgen.
Soll die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet werden, ist eine Vollmacht vorzulegen. Der Vollmachtinhaber muss sich mit seinem Personalausweis legitimieren.


