Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Inhaltsbereich
Gewerberegister Auskunft
Ansprechpartner/in
| Stadt Burgstädt | |
| Brühl 1 09217 Burgstädt Telefon: 03724 630 Telefax: 03724 63100 E-Mail: stadt@stadt-burgstaedt.deHomepage: https://www.burgstaedt.de | Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich oder schriftlich stellen.
Voraussetzungen
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit). Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse (beispielsweise Geltendmachung von Ansprüchen) nachweisen und das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden darf nicht überwiegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister (Formular)
- Bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen)
Welche Gebühren fallen an?
einfache Auskunft 12,00 Euro
erweitere Auskunft 28,00 Euro
jede weitere Auskunft bei Sammelauskünften 3,00 Euro
Rechtsgrundlage
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Nr. 46 Gewerberecht
Dokumente
| Gewerberegister Auskunft (56 kB) |

