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Gewerberegister Auskunft

Ansprechpartner/in
Stadt Burgstädt
Brühl 1
09217 Burgstädt
Telefon: 03724 630
Telefax: 03724 63100
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­burg­sta­edt.de
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich oder schriftlich stellen.

Voraussetzungen

Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit). Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse (beispielsweise Geltendmachung von Ansprüchen) nachweisen und das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden darf nicht überwiegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister (Formular)
  • Bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen)
Welche Gebühren fallen an?

einfache Auskunft 12,00 Euro
erweitere Auskunft 28,00 Euro
jede weitere Auskunft bei Sammelauskünften 3,00 Euro

Rechtsgrundlage
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