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Gewerbeummeldung

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Meldeamt/ GewerbeamtStandort anzeigen
Brühl 1
09217 Burgstädt


Parkmöglichkeiten:
Am Rathausvorplatz vorhanden.
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Gewerbeummeldung
Ummelden eines Gewerbes in der Stadt Burgstädt

Eine Gewerbeanzeige ist zu erstatten, wenn

  • der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde verlegt wird,
  • der Gegenstand des Gewerbes wechselt,
  • der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
  • auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird

Dazu gehören auch Tätigkeiten, die einer Handwerkskarteneintragung bedürfen und Tätigkeiten im überwachungspflichtigen und erlaubnispflichtigen Gewerbe.

Grundsätzlich ersetzt die Gewerbeanzeige keine Erlaubnis einer Behörde.

Nichtanzeigepflichtige Änderungstatbestände, die jedoch gemeldet werden können:

  • Wegfall einer Tätigkeit
  • Hauptniederlassung wird Niederlassung
  • Änderung des Gewerbes im Nebenerwerb oder Haupterwerb
  • Wohnsitzänderung
  • Geschäftsführerwechsel, Austritt oder Eintritt eines /mehrere Geschäftsführer

Hinweise
Die Anzeige sollte möglichst persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung erstattet werden.
Soll die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet werden, so ist eine Vollmacht vorzulegen. Der Vollmachtinhaber muss sich mit seinem Personalausweis legitimieren.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) sind die geschäftsführenden Gesellschafter die Anzeigepflichtigen.

An wen muss ich mich wenden?
Michael Weiß

Sachbearbeiter Fundbüro, Bürgerbüro, Gewerbe
Kontaktdaten
Rathaus
Brühl 1
09217 Burgstädt
Telefon: 03724 63-173
Telefax: 03724 63-130
E-Mail: 

Zuständige Stelle

Die Stadtverwaltung Burgstädt ist zuständig für das Stadtgebiet Burgstädt sowie die Gemeinden Taura und Mühlau.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeummeldung
  • Für Änderungen im Handelsregister ist eine Kopie des Registerauszuges vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?

28,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausfertigung der Ummeldung erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen.

Rechtsgrundlage
  • § 14 Abs. 1 GewO
  • § 15 Abs. 1 GewO
  • Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV)
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