Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.
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Hund anmelden / Hundesteuer-Anmeldung
Ansprechpartner/in
| Antje Janus | |
| Sachbearbeiterin Grundsteuer, HundesteuerAmt / Bereich Kämmerei › Anlagenbuchhaltung, Umsatzsteuer Rathaus Brühl 1 09217 Burgstädt Telefon: 03724 63-115 Telefax: 03724 63-166 E-Mail: kaesteu@stadt-burgstaedt.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Burgstädt, Kämmerei
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
- § 7 Absatz 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Gemeindesteuern
Sächsische Staatskanzlei
Dokumente
| Hundesteuer-Anmeldung (55 kB) |

