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Kirchenaustritt

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Ines HofmannStandort anzeigen
SGL Bürgerservice / StandesbeamtinAmt / Bereich
HauptamtBürgerserviceStandesamt (Leitung)
Rathaus
Brühl 1
09217 Burgstädt
Telefon: 03724 63128
Telefax: 03724 63129
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Austrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften beziehungsweise Kirchen werden in Sachsen vom Standesamt entgegengenommen.

Der Kirchenaustritt muss persönlich zur Niederschrift gegenüber dem inländischen Standesamt oder bei einer hierfür bestellten Urkundsperson (z. B. Notar) erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • sofern vorhanden, die Taufurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • Kirchenaustrittserklärung: 25,00 Euro
  • Bescheinigung über den Austritt: 10,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird mit Abgabe der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet ab dem 1. Tag des Folgemonats, in welchem der Kirchenaustritt erklärt wurde. Weitere Fristen sind nicht zu beachten. 

Bearbeitungsdauer

Die beabsichtigte Erklärung kann während der bekannten Servicezeiten der Stadtverwaltung abgegeben werden. Diese wird unverzüglich zur Niederschrift aufgenommen und ausgefertigt.

Gern können Sie hierfür einen Termin mit uns vereinbaren, dieser ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass bei Vorlage ausländischer Dokumente diese gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation) oder einer Echtheitsüberprüfung durch die zuständigen Stellen für ihre Anerkennung benötigen. Des Weiteren sind fremdsprachige Dokumente mit einer deutschen Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorzulegen.

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