Hier finden Sie Informationen, wenn sie eine Bescheinigung über ihren gemeldeten Wohnsitz, eine Lebensbescheinigung sowie eine Haushaltsbescheinigung benötigen.
Inhaltsbereich
Melderechtliche Bescheinigung
Ansprechpartner/in
| Stadt Burgstädt | |
| Brühl 1 09217 Burgstädt Telefon: 03724 630 Telefax: 03724 63100 E-Mail: stadt@stadt-burgstaedt.deHomepage: https://www.burgstaedt.de | Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Auf Antrag erstellt das Einwohnermeldeamt ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten.
Diese sind in erster Linie:
- Meldebescheinigung (Angabe Wohnsitz)
- Aufenthaltsbescheinigung (Angabe Wohnsitz u. Familienstand)
- Lebensbescheinigung (z.B.: Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren zur Eintragung des Kinderfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte)
- Haushaltsbescheinigung (Angabe Wohnsitz und Kind)
Diese Bescheinigungen können persönlich von den Betroffenen oder durch Dritte unter Vorlage einer Vollmacht beantragt und ausgehändigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine Melderechtliche Bescheinigung beträgt 12,00 Euro.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung einer Melderechtlichen Bescheinigung erfolgt sofort bei ihrer Vorsprache im Einwohnermeldeamt.

