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Schulanmeldung - Antrag auf Aufnahme in die Klassenstufe 1 an einer öffentlichen Grundschule

zuklappenAnsprechpartner/in
Karina HeldStandort anzeigen
Sachbearbeiterin Schulverwaltung, Allg. VerwaltungAmt / Bereich
Familie, Bildung, IT- und Registraturdienste
Rathaus
Brühl 1
09217 Burgstädt
Telefon: 03724 63-145
Telefax: 03724 63-130
E-Mail:

Allgemeine Informationen

An welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden?
Alle Kinder aus Burgstädt und Mühlau können in einer der folgenden Grundschulen angemeldet werden:

  • Grundschule Mohsdorf
  • Goethegrundschule Burgstädt
  • Heinrich-Heine-Grundschule Mühlau

Bitte melden Sie Ihr Kind in der Schule an, welche Sie für den zukünftigen Schulbesuch ausgewählt haben.

Alle Kinder aus Taura und Köthensdorf melden sich bitte in der

  • Johann-Esche-Grundschule in Köthensdorf an.

Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind in einer der für ihre derzeitige Wohnanschrift zuständigen Grundschulen anzumelden. Dies gilt auch, wenn Eltern ihr Kind aus persönlichen Gründen an einer anderen Grundschule außerhalb des Einzugsgebietes anmelden möchten.

In diesem Fall müssen Sie bei der Anmeldung die Schulleiterin der Grundschule informieren und einen begründeten Ausnahmeantrag auf Einschulung in eine andere Grundschule an das Landesamt für Schule und Bildung, Chemnitz stellen. Das Amt entscheidet dann in Abstimmung mit der Schulleiterin über die Aufnahme an einer anderen Schule.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

• ausgefülltes Anmeldeformular
• Geburtsurkunde des Kindes oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes
• Impfausweis zum Nachweis des Masernschutzes
• Personalausweise der Sorgeberechtigten
• Unverheiratete Paare, getrenntlebende Eltern, Eltern, die unterschiedliche Familiennamen tragen und Alleinerziehende müssen einen Nachweis über die Ausübung des Sorgerechts erbringen (Sorgerechtserklärung, Negativattest, o.ä.)
• Kann nur ein Elternteil die Schulanmeldung persönlich vornehmen, ist eine unterschriebene Vollmacht und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen kann.

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