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Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen

zuklappenAnsprechpartner/in
Christian Dörr
Sachbearbeiter Bauverwaltung / Sondernutzung / PlakatierungAmt / Bereich
BauamtPlanung / Bauverwaltung
Telefon: 03724 63-135
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Hier finden Sie den Antrag auf Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen gemäß des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) und des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG).

Wer eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis des Straßenbaulastträgers.

Als Sondernutzung zählen u.a.

  • das Aufstellen von Containern und Gerüsten, Maschinen und Geräten
  • das Ablagern von Material
  • das Überfahren von Gehbahnen und Gehwegen sowie das Überschreiten der zulässigen Tonnage
  • Aufgrabungen im öffentlichem Straßenraum
  • Werbung im öffentlichen Raum wie Plakate, Banner usw.
  • Außenbestuhlung     

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen.

Zuständige Stelle

Bauamt Burgstädt

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte geben Sie uns mindestens 14 Tage für die Bearbeitung Ihres Anliegens Zeit. Gegebenenfalls sind Stellungnahmen weiterer Behörden durch uns einzuholen.

Rechtsgrundlage

Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) und

Bundesfernstraßengesetz (FStrG).

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