Hier finden Sie den Antrag auf Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen gemäß des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) und des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG).
Wer eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis des Straßenbaulastträgers.
Als Sondernutzung zählen u.a.
- das Aufstellen von Containern und Gerüsten, Maschinen und Geräten
- das Ablagern von Material
- das Überfahren von Gehbahnen und Gehwegen sowie das Überschreiten der zulässigen Tonnage
- Aufgrabungen im öffentlichem Straßenraum
- Werbung im öffentlichen Raum wie Plakate, Banner usw.
- Außenbestuhlung
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen.


