Bestätigung Aufstellort Spielgeräte
Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellortes der Spielgeräte
Das Aufstellen von Spielgeräten ist nur möglich, wenn der Betreiber eine schriftliche Bestätigung über die Geeignetheit des vorgesehenen Aufstellortes vorweist.
Hinweise
Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Sollen Spielgeräte in einer Gaststätte aufgestellt werden, so ist anzugeben, ob dies in einer Schank- u. Speisewirtschaft oder in einem Beherbergungsbetrieb erfolgen soll. Die Bestätigung kann mit Auflagen auch hinsichtlich des Aufstellortes verbunden werden. Vorrang hat der Schutz der Allgemeinheit, der Gäste und der Jugendlichen.
Gleichzeitig ist eine Gewerbeanmeldung in unserer Stadt erforderlich. Außerdem muss der Antragsteller im Besitz einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten gemäß § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung sein. Die Aufstellerlaubnis erhalten Sie beim zuständigen Landratsamt.


