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Urkunde anfordern (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden)

zuklappenAnsprechpartner/in
Ines HofmannStandort anzeigen
SGL Bürgerservice / StandesbeamtinAmt / Bereich
HauptamtBürgerserviceStandesamt (Leitung)
Rathaus
Brühl 1
09217 Burgstädt
Telefon: 03724 63128
Telefax: 03724 63129
E-Mail: E-Mail:

An wen muss ich mich wenden?

Ihre Urkundenanforderung richten Sie bitte in schriftlicher Form an die obenstehende E-Mail-Adresse oder per Post an:

Standesamt Burgstädt, Brühl 1, 09217 Burgstädt.

Achtung - wichtiger Hinweis: 

Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich um kein Serviceangebot der deutschen Standesämter handelt. Dies sind kostenpflichtige Angebote von privaten Anbietern. Nutzen Sie daher für Ihre Urkundenanforderung das unten stehende Formular. 

Welche Gebühren fallen an?
  • Erteilung einer Personenstandsurkunde sowie Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus den Personenstandsregistern: 15,00 €
  • jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: 7,00 Euro
  • Ausstellung einer Personenstandsurkunde für Rentenzwecke: gebührenfrei

Bei schriftlicher Anforderung nur gegen Vorkasse!

Bearbeitungsdauer

Bei schriftlicher Beantragung:

Nach Eingang der Urkundenanforderung wird diese in der Regel innerhalb einer Woche bearbeitet. 

Zunächst erhalten Sie die Gebührenrechnung per Post oder E-Mail. Nach Zahlungseingang und Verbuchung durch unsere Finanzabteilung erhalten Sie das angeforderte Dokument auf dem Postweg übersandt. 

Persönliche Abholung:

Gern können Sie die gewünschten Urkunden auch persönlich, während unserer Sprechzeiten und/oder nach vorheriger Terminvereinbarung, im Standesamt Burgstädt abholen. 

Was sollte ich sonst noch wissen?

Bitte denken Sie bei der schriftlichen Beantragung von Urkunden daran, die Kopie eines Personaldokumentes (Ausweis/Reisepass) als Identifikationsnachweis beizufügen. 

Bemerkungen

Für die Fortführung der Register sowie das Ausstellen von Personenstandsurkunden aus den entsprechenden Registern gelten folgende Fristen:

  1. Geburtsregister/-urkunden: 110 Jahre
  2. Eheregister/-urkunden und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  3. Sterberegister/-urkunden: 30 Jahre

Bei Einträgen über die vorgenannten Fristen hinaus, handelt es sich um Archivgut. 

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