Inhaltsbereich

Veröffentlichung der Geburt Ihres Kindes im Amtsblatt - Einwilligungserklärung

zuklappenAnsprechpartner/in
Anja LangenStandort anzeigen
Leiterin Büro Bürgermeister / ÖffentlichkeitsarbeitAmt / Bereich
Büro des Bürgermeisters
Rathaus
Brühl 1
09217 Burgstädt
Telefon: 03724 63-217
Telefax: 03724 63-200
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Eine Veröffentlichung von der Geburt Ihres Kindes im Burgstädter Anzeiger ist erst nach Vorliegen einer Einwilligungserklärung möglich. Bitte füllen Sie diese gut lesbar aus.

Bitte beachten Sie, dass die Einwilligungserklärung von BEIDEN Eltern des Kindes unterzeichnet werden muss.

Welche Gebühren fallen an?

Die Veröffentlichung im Burgstädter Anzeiger ist kostenfrei.

zurück