Eine Veröffentlichung von der Geburt Ihres Kindes im Burgstädter Anzeiger ist erst nach Vorliegen einer Einwilligungserklärung möglich. Bitte füllen Sie diese gut lesbar aus.
Bitte beachten Sie, dass die Einwilligungserklärung von BEIDEN Eltern des Kindes unterzeichnet werden muss.


