Wanderlager
Veranstaltung eines Wanderlagers
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren ist zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
| Stadt Burgstädt | |
| Brühl 1 09217 Burgstädt Telefon: 03724 630 Telefax: 03724 63100 E-Mail: stadt@stadt-burgstaedt.deHomepage: https://www.burgstaedt.de | Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr |
Wanderlager
Veranstaltung eines Wanderlagers
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren ist zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
Die Stadtverwaltung Burgstädt ist zuständig für die Wanderlager im Stadtgebiet Burgstädt sowie in den Gemeinden Taura und Mühlau.
gebührenfrei
Anzeige muss zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Behörde vorliegen.
Gewerbeordnung (§ 56a)