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Fundbüro (Verloren / Gefunden)

Allgemeine Informationen

Das Fundbüro nimmt Fundsachen entgegen und gibt sie dem Eigentümer oder dem Erwerbsberechtigten zurück.
Fundsachen sind solche körperlichen Gegenstände, die der Besitzer verloren hat.
Nicht verloren sind Sachen, deren Besitz freiwillig aufgegeben wurde; gestohlene, versteckte oder verlegte Sachen zählen ebenfalls nicht dazu. Diese gelten als „herrenlos“.

Verfahrensablauf

Anzeigepflicht des Finders:

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten (Fundbüro) unverzüglich Anzeige zu machen. Der Finder muss die Fundanzeige an das Fundbüro richten, wenn er den Empfangsberechtigten nicht kennt. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn die Sache nicht mehr als 10,00 € wert ist.

Fundsachen werden auf Grund gesetzlicher Regelung sechs Monate aufbewahrt.

Welche Gebühren fallen an?

Bei der Abholung einer Fundsache durch den Berechtigten ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten, abhängig vom Wert der Sache, jedoch mind. 5,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundsachen werden registriert und sechs Monate sorgfältig aufbewahrt.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Finder hat Anspruch auf:

  • Finderlohn – die Höhe richtet sich nach dem Wert der Sache und ist im § 971 BGB geregelt.

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. 
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