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Anmeldung Eheschließung

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Ines HofmannStandort anzeigen
SGL Bürgerservice / StandesbeamtinAmt / Bereich
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Rathaus
Brühl 1
09217 Burgstädt
Telefon: 03724 63128
Telefax: 03724 63129
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen.

Nach Ihren persönlichen Vorstellungen kann das Standesamt Burgstädt oder jedes andere Standesamt (deutschlandweit) Ihre Eheschließung vornehmen. 

Mit der Reform des Namensrechts ergeben sich ab dem 01. Mai 2025 vielfältige Möglichkeiten für einen Ehename. Die Infobroschüre des Bundesministeriums für Justiz hilft Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen. (siehe unten - Dokumente)

Verfahrensablauf

Über die mündliche Anmeldung fertigt der Standesbeamte eine Niederschrift an, die Aufschluss über alle Fragen gibt, die die Ehefähigkeit der Eheschließenden sowie alle Angaben enthalten, die zur Eheschließung benötigt werden.

Die Niederschrift ist von beiden Eheschließenden und dem Standesbeamten zu unterschreiben.

Zuständige Stelle

Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt (Stadt Burgstädt – Gemeinde Mühlau – Gemeinde Taura)? 

Dann ist das Standesamt in Burgstädt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beide Partner sind ledig, volljährig und deutsche Staatsangehörige:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburteneintrag (wird beim Geburtsstandesamt ausgestellt) oder Geburtsurkunde (für die elektronische Datenabfrage beim Geburtsstandesamt durch das Standesamt Burgstädt)
  • erweitere Meldebescheinigung vom zuständigen Meldeamt bzw. Einsichtnahme durch den Standesbeamten ins Melderegister

War ein Partner bereits verheiratet, werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag der Vorehe oder
  • Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk der Vorehe oder
  • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehepartners oder
  • Heiratsurkunde (für die elektronische Datenabfrage beim eheregisterführenden Standesamt durch das Standesamt Burgstädt)

Sind bereits gemeinsame Kinder vorhanden:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Erklärung über gemeinsames Sorgerecht

Sind minderjährige Kinder aus Vorehen oder vorherigen Partnerschaften vorhanden:

  • Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes

Weitere, erforderliche Nachweise:

  • Personalausweis oder Reisepass von beiden Verlobten
  • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (falls einer der Verlobten an der persönlichen Anmeldung verhindert ist)
Welche Gebühren fallen an?
  • Prüfung der Ehevoraussetzungen und Anmeldung der Eheschließung: 60,00 €
    - zzgl.: je ausländischer Beteiligung: 35,00 €
  • Einsichtnahme in ein anderes Register (elektronische Datenabfrage bei einem anderen Standesamt):
    je 8,00 €
  • Einsichtnahme in das Melderegister (Ersatz für erweiterte Meldebescheinigung): je 8,00 €
  • erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen: 27,00 €
  • Durchführung der Eheschließung: 20,00 €
  • Durchführung der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes: 80,00 €
  • weitere Gebühren erfragen Sie bitte beim Standesamt.
  • Stammbuch der Familie:  von 10,00 € bis 40,00 €

Die Entrichtung der Gebühren erfolgt sofort bei der Anmeldung der Eheschließung und ist bar oder per EC-Karte möglich. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sind die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Weitere Fristen (wie z.B. vor dem 01.07.1998 die sogenannte Aufgebotsfrist) sind nicht zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Nach vorheriger Terminvereinbarung, Abgabe aller erforderlichen Unterlagen sowie Angabe der weiteren persönlichen Daten beider Eheschließenden ist eine sofortige Bearbeitung möglich.

Gern können Sie jedoch auch einen weiteren Termin für die Unterzeichnung der Anmeldung vereinbaren.

Anträge / Formulare

Im Standesamt Burgstädt arbeiten wir ausschließlich mit elektronischen Formularen. Nach Erfassung der notwendigen Angaben und Personalien erfolgt der Ausdruck zur Unterschrift der Anmeldung.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sprechen Sie uns bitte persönlich an. Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse können wir hier nicht alle Möglichkeiten erläutern.

Bemerkungen

Bitte beachten Sie, dass bei Vorlage ausländischer Dokumente diese gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation) oder einer Echtheitsüberprüfung durch die zuständigen Stellen für ihre Anerkennung im deutschen Rechtsbereich bedürfen.
Des Weiteren sind fremdsprachige Dokumente mit einer deutschen Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer vorzulegen.

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