Beide Partner sind ledig, volljährig und deutsche Staatsangehörige:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburteneintrag (wird beim Geburtsstandesamt ausgestellt) oder Geburtsurkunde (für die elektronische Datenabfrage beim Geburtsstandesamt durch das Standesamt Burgstädt)
- erweitere Meldebescheinigung vom zuständigen Meldeamt bzw. Einsichtnahme durch den Standesbeamten ins Melderegister
War ein Partner bereits verheiratet, werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag der Vorehe oder
- Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk der Vorehe oder
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehepartners oder
- Heiratsurkunde (für die elektronische Datenabfrage beim eheregisterführenden Standesamt durch das Standesamt Burgstädt)
Sind bereits gemeinsame Kinder vorhanden:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Erklärung über gemeinsames Sorgerecht
Sind minderjährige Kinder aus Vorehen oder vorherigen Partnerschaften vorhanden:
- Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes
Weitere, erforderliche Nachweise:
- Personalausweis oder Reisepass von beiden Verlobten
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (falls einer der Verlobten an der persönlichen Anmeldung verhindert ist)